Hestia Soziale Dienstleistungen - Wohnbegleitung

Aufnahmekriterien

Grundvoraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Die Klient*innen sind volljährig und wohnen in einer eigenen Wohnung.
  • Suchtpatienten befinden sich in einem Substitutionsprogramm und/oder sind in einer ambulanten Suchttherapie.
  • Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung befinden sich in einer ambulanten Therapie oder Behandlung und werden, bei einer medikamentengestützten Therapie, psychiatrisch betreut.
  • Die Klient*innen besuchen im Minimum zu 20% eine externe Tagesstruktur.
  • Die Klient*innen verfügen über ausreichend Wohnkompetenz, um ihren Haushalt ohne tägliche Begleitung und Kontrolle führen zu können.
  • Die individuelle Bedarfsermittlung nach IHP ist erfolgt.
  • Die Kostengutsprache ist vorhanden.

Ausschlusskriterien

Von Hestia-Wohnbegleitung nicht betreut werden:

  • Menschen mit erhöhtem medizinischem Pflegebedarf.
  • Menschen die MDMH konsumieren.
  • Menschen die perspektivisch nie mehr in der Lage sein werden ihren Haushalt selbständig zu führen.

Unsere Leistungen

Hestia-Wohnbegleitung ist ein verlässlicher Partner:

  • in der ambulanten Betreuung im vertrauten Umfeld.
  • im Vermeiden von einem stationären Aufenthalt.
  • in der Nachbetreuung nach einem stationären Aufenthalt.
  • bei der individuellen Betreuung und Beratung.
  • für hohe Fachkompetenz in der Sozialberatung.
  • für eine rasche Krisenintervention dank Pikettdienst.

Wir bieten Förderung, Unterstützung und Coaching:

  • in der Haushaltsführung.
  • in Bezug auf Ordnung und Hygiene in der Wohnung.
  • bei der Budgetplanung.
  • im Erledigen administrativer Aufgaben.
  • bei der Begleitung und Triage in der externen Tagesstruktur.
  • bei der Begleitung und Triage in Gesundheitsfragen.
  • bei Behördengängen und/oder Arztbesuchen.

Wir bieten administrative Unterstützung:

  • bei Schuldensanierung und Schuldenprofilaxe.
  • im Verwalten des Grundbedarfs.
  • im Umgang mit Ämtern.
  • bei Anträgen an Stiftungen für Mittel, die über die Sozialversicherungen nicht abgedeckt sind.
  • beim Erledigen einer IV-Früherfassung.
  • in der Begleitung/Triage bei IV-Anmeldungen.